Wer hat uns da auf den Kopf gemacht? Die Sicherheitspolitische Strategie des Bundes 2026
Die Vernehmlassung zur Sicherheitspolitischen Strategie ist seit dem 31. März abgeschlossen. Substanzielle Kritik von den politischen Parteien, abgesehen von den Grünen in gewissen Punkten und eher zurückhaltend auch von der SP, gab es bisher nicht. Grossmehrheitlich scheint die Stossrichtung jedenfalls gutgeheissen zu werden. Die SP begrüsst den «Ansatz der umfassenden Sicherheit», bemängelt aber, dass die Strategie den Friedensaspekt zu wenig als eigenständige Komponente berücksichtigt. Deutlicher äussern sich die Grünen. Sie stören sich daran, dass Sicherheit nicht durch eine aktive Friedenspolitik, die Förderung fairer Handelsbeziehungen und Entwicklungszusammenarbeit, sondern durch Aufrüstung gefördert werden soll. Zudem halten sie die angenommenen Kriegsszenarien für unwahrscheinlich. Sie fordern jedoch, den umfassenden Charakter der Strategie umzusetzen und zivile Ansätze stärker zu gewichten. Insgesamt hat das VBS und der Bundesrat also grünes Licht für die weitere Umsetzung. Grosser Widerstand bei entsprechenden Gesetzesänderungen und Verträgen ist nach den Reaktionen auf diese Vernehmlassung weiterhin nicht zu befürchten.
Kommt es also nicht noch zu einer grundsätzlicheren und kritischeren politischen Debatte, wird diese Strategie in den kommenden Jahren politisch weiterverfolgt werden. Dass diese Strategie bisher nicht viel breiter und kontroverser diskutiert wird, ist demokratiepolitisch bedenklich, da die Folgen für unsere Gesellschaft massiv sind. Linksbündig hält, wie bereits in der Stellungnahme anlässlich der Vernehmlassung dargelegt, diese Strategie für sehr gefährlich, da sie nicht geeignet ist, den Frieden in Europa und der Schweiz zu fördern. Sich friedenspolitisch, deeskalierend und damit system- und kapitalismuskritisch zu engagieren, wird durch die Umsetzung dieser Strategie sicher nicht einfacher. Dass diese Gefahren für den demokratischen Diskurs und den sozialen Frieden von den politischen Parteien nicht wahrgenommen werden, halten wir für sehr besorgniserregend. Der «Ernst der Lage» hat offensichtlich bereits seine Wirkung entfaltet und wird die Verengung des Diskurses weiterhin begünstigen.
Im Folgenden sollen in erster Linie die wichtigsten und bedenklichsten Kernaussagen der Strategie kurz zusammengefasst und für interessierte Leserinnen und Leserzugänglich gemacht werden. Die kurzen Kommentare aus unserer Perspektive sind als solche vermerkt. Allerdings schrecken in vielen Fällen allein schon die Inhalte selbst ab. In den Fussnoten steht jeweils als Quellenangabe die Abkürzung SPSTRB für Sicherheitspolitische Strategie des Bundes. Die Idee ist, sich durch den Fliesstext schnell einen Überblick zu verschaffen. Bei Interesse sind die wichtigsten Originalstellen leicht zugänglich. Etwas ausführlicher als Ganzes kommentiert, wurde dieses Papier von Linksbündig bereits in der Stellungnahme zur Vernehmlassung:
Die neue Sicherheitsdoktrin der Schweiz lässt aufhorchen! — Linksbündig
Umfassende Sicherheit angesichts der aktuellen Lage
Die Sicherheitspolitische Strategie des Bundes strebt eine umfassende Sicherheitspolitik bzw. ganzheitliche Sicherheitspolitik an[1]. Kommentar Linksbündig: Ganzheitlich klingt gut, bedeutet aber auch, dass die umfassende Sicherheit zur dominierenden Denkkategorie in allen Lebensbereichen wird. Diese Sicherheit bleibt jedoch, wie auch die Sprache dieses Papiers zeigt, vor allem eine aus einer militärischen Perspektive diskutierte Sicherheit. Sie benötigt den Feind und dessen Bekämpfung als Rechtfertigung für ihr Handeln. Je grösser dieser gemacht wird, desto eher werden Einschränkungen und Opfer gebilligt. Allfällige negative Effekte einer solchen Strategie sind leider nicht Gegenstand der vorgetragenen Überlegungen in der Sicherheitspolitischen Strategie.
Dass die Sicherheit in erster Linie militärstrategisch gedacht wird, zeigt sich bereits in der Analyse[2]. Kommentar Linksbündig: Die von Russland ausgehende Bedrohung, und die Aussage, dass die Schweiz dadurch so stark und vielfältig bedroht sein soll wie seit Jahrzehnten nicht mehr, scheint so klar, dass sich eine kritische Auseinandersetzung dazu zu erübrigen scheint.
Zwar wird ein umfassender, bewaffneter und direkter Angriff auf die Schweiz unmittelbar nicht erwartet – dies auch dank der Verteidigungs- und Sicherheitsanstrengungen der Nato und Europas – dennoch kann sich die Lage sehr rasch ändern[3]. Kommentar Linksbündig: Machen die Sicherheitsanstrengungen der Nato und der EU Europa wirklich sicherer? Daran haben wir erhebliche Zweifel.. Wer für diese Entwicklung die alleinige Verantwortung trägt, und dass Europa ernsthafte Versuche unternommen hat, den Konflikt auf friedliche Weise beizulegen, wird ebenso als gegeben betrachtet wie die Gewissheit, dass sich Russland auf eine Konfrontation mit westlichen Nato-Staaten vorbereitet [4]. Kommentar Linksbündig: Obwohl Russland bereits in der Ukraine seit Jahren erhebliche Schwierigkeiten hat, seine Ziele zu erreichen, gelten im VBS zusätzliche Angriffsabsichten als gesichert[5]. Ab 2028 könnte die Lage kritisch werden, da sich eine Konstellation abzeichnet, die Russland ausnützen könnte. Deshalb sind Investitionen in die Sicherheit notwendig[6].
Mit Massnahme 33 wird die Sicherstellung und Verbesserung der personellen Alimentierung von Armee und Zivilschutz angestrebt[7].
Um Schädigungen der eigenen Bevölkerung und Infrastruktur zu verhindern, soll die Armee durch Massnahme 37 sogar offensive Komponenten aufbauen, also von einer reinen Verteidigungsarmee zu einer auch für präventive und weitreichende Angriffsoperationen vorbereiteten Armee werden[8]. Kommentar Linksbündig: Präventivschläge liegen nun mal im Trend. Da muss die Militärdoktrin grundlegend angepasst werden. Es klingt verrückt, aber allein schon der Umstand, dass solche Gedanken geäussert werden, ist alarmierend.
Hybride Kriegsführung
Hybride Kriegsführung ist komplex, umfasst vielfältige Formen der Druckausübung – dabei können auch Migrationsbewegungen instrumentalisiert werden – und bewegt sich oft in einer Grauzone zwischen Frieden und Krieg[9]. Ob bereits Krieg herrscht, wird deshalb zu einem politischen Entscheid[10]. Kommentar Linksbündig: Hier erübrigt sich u. E. ein Kommentar. Staaten und Institutionen als negativ und dysfunktional darzustellen, kann Ziel von Beeinflussungsaktivitäten durch hybride Kriegsführung sein[11]. Kommentar Linksbündig: Wehe der Bürger:in, die solches weiterverbreitet oder gar produziert!
Internationale militärische Kooperation und Neutralität
Um die Verteidigungsfähigkeit aufrechtzuerhalten, wird angesichts der gegenwärtig ausserordentlichen Bedrohungslage auch die internationale sicherheitspolitische Zusammenarbeit essenziell[12]. Dies ist mit der Neutralität vereinbar[13]. Kommentar Linksbündig: Dies wird in dieser Art und Weise zunehmend schwierig werden. Anpassungen der Neutralitätspolitik und eine Erhöhung des Verteidigungsbudgets auf 1 % des BIP bis 2030 wurden schon 2024 von einer durch das VBS eingesetzten Studienkommission empfohlen[14].
Die Neutralität wird von verschiedenen europäischen Staaten kritisch gesehen, da sie als wenig hilfreich für die Stabilität beurteilt wird. Auch die neutralitätspolitisch begründete Ablehnung der Wiederausfuhr von Rüstungsgütern in die Ukraine wird kritisiert. Die Schweizer Rüstungsindustrie wird deshalb bei vielen Ausschreibungen und aus Lieferketten von ausländischen Herstellern ausgeschlossen[15]. Der Druck auf die Schweiz steigt, sich politisch zu positionieren und Sanktionen mitzutragen[16], da die Schweiz vom sicherheitspolitischen Engagement Europas profitiert[17]. Kommentar Linksbündig: Ob die Aufrüstung Europas und die Waffenlieferungen an die Ukraine Europa tatsächlich sicherer machen, ist eine der vielen Fragen, die in der Sicherheitspolitischen Strategie nicht zur Diskussion gestellt werden. Die Schweiz soll sich also solidarisch zeigen und mit wirksamen Beiträgen (Aufrüstung, Kooperation und der Erlaubnis zur Wiederausfuhr von Rüstungsgütern) die Sicherheit Europas stärken.
Um den Gegner glaubhaft abzuschrecken[18] wird eine engere militärische Zusammenarbeit und Koordination mit der EU und der Nato gefordert und gleichzeitig auch der Einsatz für eine friedlichere Welt und das Völkerrecht[19]. Weil eine gemeinsame Verteidigung nicht improvisiert werden kann und die neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen bei einem Angriff hinfällig werden, müssen bereits jetzt die notwendigen Voraussetzungen für die militärische Zusammenarbeit geschaffen werden[20].
Um Abhängigkeiten zu reduzieren, werden weitere Freihandelsabkommen angestrebt[21] und die Sicherheit Europas durch verstärkte Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU und der Nato gefördert[22]. Auch an der militärischen Friedensförderung soll sich die Schweiz stärker beteiligen, um Einsatzerfahrungen zu sammeln[23].
Die Rüstungspolitik soll neu ausgerichtet werden und industrielle Kernfähigkeiten, Kapazitäten und Schlüsseltechnologien gefördert sowie die Ausfuhr von Kriegsmaterial erleichtert werden[24]. Europäische Rüstungskooperationen wie die Sky Shield Initiative werden priorisiert, da sie die Beschaffungen beschleunigen. Auf massgeschneiderte Lösungen für die Schweiz wird deshalb bewusst verzichtet[25]. Mehrfach wird auf Bestrebungen hingewiesen, um die Interoperabilität hinsichtlich einer Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft mit der EU und einer Zusammenarbeit mit der Nato zu erhöhen und den Zugang zum europäischen Rüstungsmarkt zu erleichtern[26].
Zu diesen Bestrebungen gehört auch die Teilnahme an multinationalen militärischen Verteidigungsübungen. Dabei geht es vermehrt um sogenannte Artikel – 5 – Übungen, also um den Beistandsfall im Falle eines Angriffs auf ein Nato-Mitglied [27]. Kommentar Linksbündig: Wer angesichts solcher Ziele noch die Neutralität behauptet, macht sich lächerlich. Als neutrale Vermittler würden wir so jedenfalls nicht mehr wahrgenommen.
Kommentar Linksbündig: Leider werden Massnahmen zur Bekämpfung von Konfliktursachenwie die Bekämpfung der globalen sozialen Ungleichheiten, die Beiträge an die Entwicklungszusammenarbeit, die Erhaltung des Völkerrechts sehr knapp abgehandelt. Sanktionen der wichtigsten Handels- und Wertepartner sollen, wann immer sinnvoll, mitgetragen werden[28]. Im Namen der Kooperation sollen Stärken wie die Ausbildungsinfrastruktur, die militärische und zivile Friedensförderung aktiv eingebracht… Kommentar Linksbündig: …und die Neutralität weiter strapaziert werden, indem auch der Transit von Streitkräften durch die Schweiz ermöglicht und unterstützt werden soll[29]. Aufgrund der hybriden Kriegsführung, einer Kriegsführung auf allen Ebenen, verliert die Neutralität ohnehin an Bedeutung und steht einer glaubwürdigen Abschreckung im Sinne einer kooperativen und effektiven Kriegsvorbereitung eher im Wege[30]. Dies auch deshalb, weil die Neutralität einen Staat dazu verpflichtet, diese glaubhaft zu verteidigen, was eben nur in Kooperation mit anderen Staaten möglich ist[31]. Kommentar Linksbündig: Dieser Widerspruch, bzw. die Frage, was dann noch unter Neutralität verstanden werden soll, wird leider nirgends aufgelöst. Neutralität glaubhaft zu verteidigen, bedeutet also, diese Neutralität de facto aufzugeben.
Demokratie und Föderalismus, Desinformation und Propaganda
Die direkte Demokratie und der Föderalismus fördern die Sicherheit, stellen aber auch ein Risiko dar, da sie Angriffsflächen für Desinformation und Propaganda bieten. Dadurch kann die Polarisierung weiter verstärkt werden und das Vertrauen in demokratische Prozesse, Staat und Medien untergraben werden[32]. Dies kann den gesellschaftlichen Zusammenhalt und damit die Widerstandsfähigkeit der Schweiz schwächen[33]. Es ist deshalb wichtig, dass sich die Bevölkerung und die Institutionen der verschärften Sicherheitslage bewusst und Desinformation erkannt wird[34]. Dies erfordert die Zusammenarbeit aller gesellschaftlichen Akteure[35]. Kommentar Linksbündig: Der Anspruch dieser totalitären Sicherheitsdoktrin nimmt somit alle in die Pflicht. Wer Desinformation nicht unmittelbar als solche erkennt, wird zum Risiko.
Dass sogar die Lehrpläne mit dem Ziel überprüft werden, die Resilienz zu stärken[36],… Kommentar Linksbündig:… erscheint in diesem Zusammenhang wenig beruhigend. Um die Beschaffung kritischer Informationen und Datenaustausch zu erleichtern, damit Extremismus, Terrorismus, Spionage, Proliferation und Cyberangriffe verhindert werden können, wird das Nachrichtendienstgesetz revidiert[37]. Zusätzlich soll die Prävention gegen gewalttätigen Extremismus und Terrorismus gestärkt sowie die Radikalisierung junger Menschen verhindert werden. Dazu braucht es eine konsequente Anwendung von Einreiseverboten, Ausweisungen, Einziehung von Propagandamaterial und Sperrung von Internetseiten mit radikalem Gedankengut durch mehr nachrichtendienstliche Aufklärung[38]. Besonderes im Fokus stehen dabei marginalisierte Gruppen und Einzelpersonen. Dies betrifft oft auch Menschen mit Migrationshintergrund. Gegebenenfalls sollen diese frühzeitig deradikalisiert werden[39]. Kommentar Linksbündig: Mehr Kompetenzen zur Überwachung und die «Deradikalisierung» marginalisierter Gruppen und Einzelpersonen werden leider kaum etwas zu einem sachlichen, gleichberechtigten Diskurs und mehr sozialer Teilhabe beitragen, sondern insbesondere Migrant:innen und all jene unter Generalverdacht auf «Radikalisierung» stellen, die sich den Zielen der neuen Sicherheitsstrategie in irgendeiner Weise widersetzt.
Migration
Migration kann zum Sicherheitsrisiko werden, da sie teilweise als Druckmittel hybrider Kriegsführung instrumentalisiert wird oder es gewalttätig-extremistischen Akteuren gelingt, unentdeckt nach Europa zu gelangen. Zudem schwächen niederschwellige Eigentumsdelikte von Asylsuchenden das Sicherheitsgefühl sowie das Vertrauen in das Asylsystem[40]. Auch hier ist es wichtig, die Abwehrkräfte zu stärken, Gesetze anzuwenden und Missbrauch zu unterbinden. Kommentar Linksbündig: Schutzsuchende werden zukünftig noch stärker als Sicherheitsrisiko betrachtet.
Gesundheit
Zu einer umfassenden Sicherheitsstrategie gehört auch die Pandemieprävention, weshalb es notwendig ist, die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern auch durch einfachere Zulassungsverfahren von Arzneimitteln zu sichern[41] und ein Gesundheitsabkommen mit der EU zur grenzüberschreitenden entsprechenden Überwachung anzustreben. Die Schweiz setzt sich für die Stärkung von Instrumenten wie den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) zur Pandemie-Prävention ein. [42].Kommentar Linksbündig: Die Erweiterungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften verstärken vor allem jene Massnahmen, welche während der Covid-Pandemie zur Anwendung kamen. Die drakonischen und für die meisten Bevölkerungsgruppen völlig unverhältnismässigen Massnahmen haben weltweit und insbesondere im globalen Süden viel Leid, gesundheitlichen wie auch wirtschaftlichen Schaden und wenig Nutzen gebracht. Sie bedienen aber die Kapitalinteressen der Pharmabranche und ihrer Investoren. An einer sachlichen Aufarbeitung dieser Massnahmenpolitik hat trotz vieler neuer Erkenntnisse nach wie vor kaum jemand Interesse. Hierzu hat sich Linksbündig bereits mehrfach geäussert:
Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften — Linksbündig
Opt out of IHR (International Health Regulations)! — Linksbündig
Never waste a good crisis — Linksbündig
Der Rest ist Schweigen — Linksbündig
[1]Umfassende Sicherheit beschreibt den Ansatz, die Sicherheitspolitik ganzheitlich zu gestalten. Sie umfasst zivile und militärische Mittel und Akteure, und sie bezieht sämtliche für die Sicherheitspolitik relevanten Aspekte der Aussen-, Innen- und Wirtschaftspolitik in ihre Planung und Vorkehrungen mit ein. S.12 SPSTRB
Umfassende Sicherheit entsteht, indem alle relevanten Kräfte im Rahmen einer gemeinsamen Strategie zusammenwirken. Dies bedingt den Einbezug sämtlicher föderaler Ebenen – Bund, Kantone und Gemeinden – sowie aller gesellschaftlicher Bereiche, namentlich Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. S.12/13 SPSTRB
[2] Über Jahrzehnte blieb die Schweiz von grösseren machtpolitischen Konflikten verschont und hat von einem weitgehend stabilen Umfeld profitiert. Das hat sich verändert. Der Krieg Russlands gegen die Ukraine markiert eine sicherheitspolitische Zäsur, deren Auswirkungen auch die Schweiz direkt spürt. Die Sicherheit der Schweiz ist so stark und vielfältig bedroht wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Entsprechend hoch ist der Druck auf die Sicherheitspolitik. Die Sicherheitspolitik dient der Erhaltung einer freien, unabhängigen und sicheren Schweiz sowie dem Einsatz für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung. Die Zäsur in Europa zeigt: Wenn die Schweiz ihr Territorium, ihre Bevölkerung, ihre Werte und Interessen schützen will, muss sie in ihre Sicherheit investieren. S.11 SPSTRB
[3] Ein umfassender, bewaffneter und direkter Angriff auf die Schweiz ist in absehbarer Zeit – auch dank der Verteidigungs- und Sicherheitsanstrengungen der Nato und Europas – zwar unwahrscheinlich. Ein solcher Angriff kann jedoch auch mit weitreichenden Waffen durchgeführt werden. Die Reichweiten und Präzision von Drohnen, ballistischen Lenkwaffen, Marsch-flugkörpern und Hyperschallwaffen nehmen zu, die Vorwarnzeiten hingegen ab. Die Lage kann sich sehr rasch ändern, aber die für die Verteidigung erforderlichen Mittel brauchen langjährige Vorbereitung. S. 12 SPSTRB
[4] Seit Februar 2022 führt Russland einen umfassenden völkerrechtswidrigen Krieg in der Ukraine. Versuche, den Konflikt auf diplomatischem Weg einzudämmen, sind bisher erfolglos geblieben. Russland hält auch an seinem Anspruch auf eine Einflusssphäre fest. Es richtet seine Wirtschaft auf den Krieg und seine Streitkräfte auf eine mögliche Konfrontation mit westlichen Staaten aus. S.16 SPSTRB
[5] Seit Jahren setzt Russland Desinformation, Cyberangriffe, Spionage und Sabotage ein, um westliche Länder zu verunsichern und zu destabilisieren. Russland ist kriegserfahren, rüstet auf und trifft militärische Vorbereitungen an der Grenze zur Nato. Es testet mit Luftraum-verletzungen die politische und militärische Reaktionsbereitschaft der Nato. Die Zweifel, ob und in welchem Mass die europäischen Nato-Mitglieder, die USA und Kanada ihrer Beistands-pflicht nachkommen würden, können Russland dazu verleiten, weitere Staaten in seiner Nach-barschaft zu destabilisieren oder direkt anzugreifen. S. 16 SPSTRB
[6] Ab 2028 könnte sich für Europa ein ungünstiges Zeitfenster ergeben: Europa hat seine Verteidigungsfähigkeiten bis dahin noch nicht vollständig aufgebaut und kann sich nicht mehr voll-umfänglich auf die Unterstützung durch die USA verlassen, während Russland seine Kriegs-wirtschaft weiter hochfährt. In dieser Phase könnte Russland hybride Aktionen intensivieren und weitere Staaten in Europa angreifen.
Um sich gegen diese Bedrohungen und Gefahren, einschliesslich des gestiegenen Risikos eines bewaffneten Konflikts in Europa oder gar gegen die Schweiz, zu wappnen, sind Massnahmen und Investitionen in die Sicherheit notwendig. S. 30 SPSTRB
[7] Der Bund arbeitet an einer Revision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz sowie des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst. Ziel ist eine bessere personelle Alimentierung, die beim Zivilschutz bereits heute nicht mehr gegeben ist; die Armee wird ab Ende der 2020er-Jahre nicht mehr ausreichend personell alimentiert sein. Wenn diese zwei Gesetzesrevisionen keine nachhaltige Verbesserung bringen, wird der Bundesrat eine Anpassung des Dienstpflichtsystems erneut prüfen. S.54 SPSTRB
[8] Für eine aktive Verteidigung baut die Armee eine weitreichende offensive Komponente auf, um einen Gegner von einem Angriff abhalten oder ihn auf Distanzhalten und seine Schlüsselsysteme bereits jenseits der Landesgrenzen bekämpfen zu können. Die Fähigkeitsentwicklung der Luftwaffe, der Bodentruppen, der Spezialkräfte und im Cyberraum wird im Rahmen der Verteidigung auch offensive Aktionen ermöglichen, um eine Schädigung der eigenen Bevölkerung und Infrastruktur möglichst zu verringern. S. 56 SPSTRB
[9] Die hybride Konfliktführung umfasst das ganze Spektrum der Druckausübung und kann bis zur Androhung und Anwendung militärischer Gewalt gehen. Zu ihren Mitteln zählen Cyberangriffe, Beeinflussungsaktivitäten (etwa Desinformation), Spionage, Sabotage, wirtschaftlicher Druck und Erpressung, die Instrumentalisierung von Migrationsbewegungen und von kriminellen Gruppen, und verdeckte militärische Operationen. S. 19 SPSTRB
Offene hybride Angriffe finden auf tiefer Eskalationsstufe statt und damit bewusst in einer völkerrechtlichen Grauzone zwischen Frieden und Krieg. Die Feststellung, ab wann man von einem bewaffneten Angriff sprechen kann, wird zunehmend schwierig. S. 19 SPSTRB
[10] Die Einschätzung und Feststellung, ob ein bewaffneter Angriff gegen die Schweiz vorliegt, und der Entscheid, welche Massnahmen ergriffen werden, erfordern in jedem Fall eine sorgfältige, aber auch rasche Beurteilung der Umstände und sind ein politischer Entscheid. S.36 SPSTRB
[11] Beeinflussungsaktivitäten verfolgen meist das Ziel, andere Staaten und ihre Institutionen als negativ und dysfunktional darzustellen, Gesellschaften zu polarisieren und zu radikalisieren und damit ihre Resilienz und Stabilität zu gefährden. Mit Repression versuchen meist nicht demokratische oder autoritäre Staaten, Menschen und Gruppen über nationale Grenzen hinaus einzuschüchtern und zu unterdrücken. Soziale Medien und künstliche Intelligenz begünstigen solche Beeinflussungsaktivitäten. S. 20 SPSTRB
[12] Im Unterschied zur früheren Gesamtverteidigung, die die Sicherheitspolitik der Schweiz im Kalten Krieg prägte, gehört zur umfassenden Sicherheit auch die internationale Zusammenarbeit, weil die meisten Bedrohungen grenzüberschreitend sind. Dieser umfassende Ansatz darf nicht erst im bewaffneten Konflikt zum Tragen kommen. Er muss bereits gegenwärtige Bedrohungen abwehren und der Vorbereitung auf künftige Bedrohungen dienen. Dieses Zusammenwirken macht die Schweiz widerstands-, abwehr- und verteidigungsfähig. S.13 SPSTRB
Ein bewaffneter Angriff schliesslich erfordert eine starke Verteidigung, sowohl eigenständig wie in Kooperation. S.13 SPSTRB
[13] Indes hatte der Bundesrat bereits im Neutralitätsbericht von 1993 auf die Grenzen der autonomen Verteidigungsfähigkeit der Schweiz hingewiesen. Vor allem im Bereich der Luftverteidigung und angesichts der technologischen Veränderungen könne die Schweiz dazu veranlasst sein, ihre Sicherheits- und Verteidigungspolitik stärker auf die Zusammenarbeit mit dem Ausland auszurichten. Eine solche Kooperation sei im Rahmen gewisser Grenzen mit dem Sinn und Geist der Neutralität vereinbar – umso mehr, als der Neutrale die Pflicht hat, (alle)militärischen Vorkehrungen zu treffen, um sich erfolgreich gegen Angriffe zu verteidigen. S.13/14 SPSTRB
[14] Im August 2024 legte die Kommission ihren Studienbericht mit über 100 Empfehlungen vor, darunter Anpassungen in der Neutralitätspolitik, eine weitreichende Verteidigungskooperation mit ausländischen Partnern, die Erhöhung des Verteidigungsbudgets auf 1 % des BIP bis 2030 sowie weitere Massnahmen zur Stärkung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Resilienz. S. 14 SPSTRB
[15] Verschiedene europäische Staaten stellen heute infrage, ob die Neutralität der Schweiz auch der Stabilität in Europa dient. Insbesondere die Ablehnung von Anfragen für die Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die Ukraine, welche in Zusammenhang mit der Neutralität gebracht wurde, führte zu Kritik seitens sicherheitspolitischer Partnerstaaten. Eine erste konkrete Folge ist der Ausschluss der Schweizer Rüstungsindustrie bei vielen Ausschreibungen und aus Lieferketten von ausländischen Herstellern. Dies schwächt ihre Exportfähigkeit und beschränkt ihren Zugang zu europäischen Rüstungsgütern und -technologien – und dies in einer Phase, in der die rüstungspolitische Zusammenarbeit innerhalb der EU forciert wird. Die Schwächung der Rüstungsindustrie ist auch der Verteidigungsfähigkeit abträglich. S.26 SPSTRB
[16] Ganz grundsätzlich steigt der Druck auf die Schweiz, sich bei bestimmten Wirtschaftssektoren, Gütern und Technologien gegenüber Grossmächten und Wirtschaftsblöcken politisch zu positionieren, um den Zugang zu Forschung, Technologien, Märkten und Lieferketten zu wahren. Und es wird erwartet, dass die Schweiz zur Wirkung von Sanktionsregimes beiträgt und deren Umgehung bekämpft – auch über den Krieg in der Ukraine hinaus. S. 26 SPSTRB
[17] Die Sicherheit der Schweiz ist mit der Stabilität ihrer Nachbarn verknüpft und profitiert von deren sicherheitspolitischem Engagement. Sich dabei einzubringen, liegt damit im Interesse der Schweiz. Die neuen Sicherheitskooperationsformate bieten der Schweiz neue Möglichkeiten. Mit wirksamen Beiträgen an die Sicherheit Europas kann sie Solidarität zeigen, was ihr in sicherheits- und aussenpolitischen Krisen zugutekommen kann. S.29 SPTRGB
[18] Insgesamt sollen die Schutz-, Abwehr- und Verteidigungsfähigkeiten und die Resilienz der Schweiz und ihrer Bevölkerung potenzielle Angreifer – staatliche oder nichtstaatliche – davon überzeugen, dass die Kosten eines Angriffs den angestrebten Nutzen übersteigen. Eine solche Abhaltewirkung (Dissuasion) entsteht durch die Kombination von Entschlossenheit, des Zusammenwirkens ziviler und militärischer Fähigkeiten und einer hohen Resilienz der Gesellschaft und des Staates. Zusätzlich zu früheren Konzepten von Dissuasion spielt die internationale Kooperationsfähigkeit eine wichtige Rolle. Ein potenzieller bewaffneter Angreifer muss damit rechnen, dass sich die Schweiz allein oder mit anderen Staaten verteidigen kann. S. 30 SPSTRB
[19] Die Schweiz fördert die europäische Sicherheit durch verstärkte Zusammenarbeit mit der EU, der Nato und bilateralen Partnern. Auch in anderen Regionen der Welt trägt sie zu Sicherheit und Stabilität bei. Sie setzt sich für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung sowie für die Handlungsfähigkeit multilateraler Institutionen ein. Sie fördert das Völkerrecht, die Men-schenrechte und das humanitäre Völkerrecht. S.32 SPSTRB
[20] Bei einem Angriff auf die Schweiz verlieren die neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen ihre Geltung. Insbesondere wenn ein Gegner übermächtig ist oder weitreichende Waffen einsetzt, ist eine eigenständige Verteidigung nicht wirksam, unter Umständen gar aussichtslos, weshalb sich die Schweiz gemeinsam mit Partnern verteidigen können muss. Angesichts der verschärften Bedrohungslage ist es notwendig, rechtzeitig für diese Option Voraussetzungen zu schaffen, da eine gemeinsame Verteidigung nicht improvisiert werden kann. S.34 SPSTRB
Die militärischen Standards in Europa werden überwiegend von der Nato definiert. Die Schweizer Armee erweitert seit Jahren ihre Interoperabilität und hat in verschiedenen Bereichen einen soliden Grad an Zusammenarbeitsfähigkeit erreicht, insbesondere in der Luftwaffe, bei den Spezialkräften und beim Kommando Cyber. Auch die übrigen Teile der Armee müssen ihre Interoperabilität weiter verbessern. S.34 SPSTRB
[21] Um Abhängigkeiten zu reduzieren, ergreift der Bund wirtschaftspolitische Massnahmen wie die Aufhebung von Industriezöllen oder den Abschluss weiterer Freihandelsabkommen. S.43 SPSTRB
[22] Die Schweiz fördert die europäische Sicherheit durch verstärkte Zusammenarbeit mit der EU, der Nato und bilateralen Partnern. S 45 SPSTRB
Die Schweiz will ihre Beiträge zur Bewältigung von Krisen ausbauen und prüft neue Möglichkeiten für internationale Beiträge, z. B. eine Zusammenarbeit mit Krisenbewältigungsmechanismen der EU und der Nato. Sie kann hochwertige und begehrte zivile wie militärische Fähigkeiten einbringen, etwa im Genie- und Rettungsbereich, CBRN-Schutz (chemisch, biologisch, radiologisch und nuklear), im Cyberbereich, in der Sanität, Logistik oder Aufklärung. S.46 SPSTRB
[23]Mit Einsätzen zur militärischen Friedensförderung leistet die Schweiz Beiträge zur internationalen Stabilität und Sicherheit. Die Armee gewinnt dabei Einsatzerfahrung. Die Prävention und Bewältigung von Konflikten im internationalen Umfeld tragen auch zur Sicherheit der Schweiz bei. Die Beteiligung der Schweiz an der KFOR in Kosovo ist international geschätzt und entlastet Partnerstaaten. Ob die Schweiz sich an weiteren Missionen beteiligen soll, wird fortlaufend geprüft. Der Bund prüft zudem, ob für künftige Friedenseinsätze ein Mandat der EU ausreichend sein soll. Mit dem Framework Partnership Agreement, das die Schweiz mit der EU verhandelt, will die Schweiz die Modalitäten für künftige Beteiligungen an militärischen Missionen der EU regeln und damit die Zusammenarbeit erleichtern. S. 46. SPSTRB
[24] Ausgehend von der rüstungspolitischen Strategie des Bundesrates vom Juni 2025 werden industrielle Kernfähigkeiten, Kapazitäten und Schlüsseltechnologien stärker gefördert. Dazu dienen Inlandbeschaffungen und Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Um die Rüstungsproduktion in der Schweiz zu fördern, werden Rüstungsgüter möglichst im Inland beschafft. Rüstungsbeschaffungen im Ausland werden stärker auf Europa ausgerichtet und die Schweiz wird sich stärker an internationalen Beschaffungsvorhaben beteiligen. Die Zuverlässigkeit der Schweiz als Lieferantin von Rüstungsgütern wird erhöht. Dies geschieht, indem der Bundesrat Handlungsspielraum zur Anpassung der Ausfuhrpolitik für Kriegsmaterial an sich ändernde geopolitische Gegebenheiten erhält. Zudem haben die Regelungen zur Wiederausfuhr von Kriegsmaterial in Drittländer eine zentrale Bedeutung. S. 55/56 SPSTRB
[25] Die Beschaffungsprozesse werden vereinfacht und beschleunigt. Auf Helvetisierungen – massgeschneiderte Anpassungen nur für die Schweiz – wird konsequent verzichtet und auf internationale Standards gesetzt. Bei der Wahl der Systeme wird der technologische Wandel stärker berücksichtigt. Europäische Rüstungskooperationen wie die European Sky Shield Initiative, die Beschaffungen beschleunigen und Vorteile beim Unterhalt der Systeme erbringen, werden priorisiert. S. 56 SPSTRB
[26] Konkret strebt der Bund eine Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft mit der EU und die Beteiligung an Beschaffungsinitiativen der EU an, um die Interoperabilität zu erhöhen und der Schweizer Rüstungsindustrie den Zugang zum europäischen Rüstungsmarkt zu erleichtern. Die Zusammenarbeit mit der Nato wird mit dem Individually Tailored Partnership Programme gestaltet, das auf die Interessen und Möglichkeiten der Schweiz zugeschnitten ist und die Partnerschaftsziele festlegt. Kooperationsformate, an denen die Schweiz schon teilnimmt – etwa mit der Europäischen Verteidigungsagentur, im Rahmen der gemeinsamen europäischen Verteidigungsprojekte (Pesco) oder dem Framework Nations Concept der Nato – werden noch besser genutzt. S. 58 SPSTRB
[27] Die Schweiz nimmt vermehrt an multinationalen Übungen teil und führt gemeinsame Trainings mit Partnern im Ausland durch, um insbesondere den Kampf im überbauten Gelände sowie das Gefecht der verbundenen Waffen trainieren zu können. Aufgrund räumlicher, technischer und finanzieller Einschränkungen fehlt in der Schweiz eine entsprechende moderne Übungs- und Ausbildungsinfrastruktur, auf der die Armee alle Einsatzverfahren realitätsnah trainieren kann.
Auch auf strategischer Ebene wird gemeinsam geübt: Immer mehr Übungen der Nato sind Verteidigungsübungen, sogenannte Artikel-5-Übungen.
Die Armee und andere sicherheitsrelevante Dienststellen nehmen zudem häufiger an internationalen Arbeitsgruppen teil und entsenden mehr Personal in militärische Kommandostruktu-ren von Nachbarländern, in Kompetenzzentren der Nato und in multinationale Stäbe der Nato und EU, um das gegenseitige Verständnis zu vertiefen. S. 58 SPSTRB
[28] Armut, Ungleichheiten, Klimawandel und Ressourcenknappheit begünstigen Konflikte und In-stabilität. Die Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe und Friedensförderung sind deshalb integrale Bestandteile der sicherheitspolitischen Prävention der Schweiz. Die Schweiz verstärkt ihre Beiträge bei Reformprozessen von Sicherheitsinstrumenten sowie bei Abrüstungs- und Reintegrationsprozessen nach Bürgerkriegen. Die Schweiz unterstützt auch die drei GenferZentren34zursicherheitspolitischen Ausbildung, humanitären Minenräumung und zur demokratischen Aufsicht und Steuerung des Sicherheitssektors.
Die Schweiz fördert das humanitäre Völkerrecht. Sie unterstützt die neutralen, unabhängigen und unparteiischen Organisationen, die sich dafür einsetzen, namentlich das Internationale Komitee vom Roten Kreuz. Die Schweiz setzt alle Sanktionen des UNO-Sicherheitsrats um und schliesst sich, wenn immer sinnvoll, den Sanktionen ihrer wichtigsten Handels- und Wertepartner an. In multilateralen Institutionen setzt sich die Schweiz für die Einhaltung des Völkerrechts, Rüstungskontrolle, eine regelbasierte internationale Ordnung humanitäre Völkerrecht. Sie unterstützt die neutralen, unabhängigen und unparteiischen Organisationen, die sich dafür einsetzen, namentlich das Internationale Komitee vom Roten Kreuz. Die Schweiz setzt alle Sanktionen und den Welthandel ein.35Sie nutzt «Asset Recovery», um illegal erworbene Vermögenswerte vonausländischen politisch exponierten Personen zu sperren, einzuziehen und in den rechtmässigen Wirtschaftskreislauf zurückzuführen. zur sicherheitspolitischen Ausbildung, humanitären Minenräumung und zur demokratischen Aufsicht und Steuerung des Sicherheitssektors. S. 46/47 SPSTRB
[29] Die Schweiz bringt ihre Stärken aktiv in die Zusammenarbeit ein. Dazu gehören ihre innovative Forschung, moderne Ausbildungsinfrastruktur mit Simulatoren und ihre Expertise im Zivil-schutz, in der militärischen und zivilen Friedensförderung oder beim Wehrpflichtsystem, des-sen Wiedereinführung einige Länder wieder erwägen. Insbesondere im Bereich der militärischen Mobilität trägt die Schweiz zur Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa bei, indem sie den Transit von Personal oder Material anderer Streitkräfte durch die Schweiz ermöglicht und unterstützt, dies unter Einhaltung des Neutralitätsrechts. Mit friedenspolitischen Massnahmen trägt die Schweiz ebenfalls zur europäischen Sicherheit bei, sei es durch ihre «guten Dienste» oder durch die Übernahme von Funktionen wie den OSZE-Vorsitz 2026. S. 59 SPSTRB
[30] Das im Völkerrecht verankerte Neutralitätsrecht stellt den unverzichtbaren Kern der Neutralität dar. Es auferlegt Pflichten für den Fall eines internationalen bewaffneten Konflikts. Neutrale Staaten dürfen keinem Militärbündnis mit Beistandspflichten beitreten oder kriegführende Staaten militärisch unterstützen. Ebenso dürfen sie keine Waffen aus eigenen Armeebeständen an Kriegsparteien liefern, und beim privaten Export von militärischen Gütern müssen sie das Gleichbehandlungsgebot beachten. Erachtet sich die Schweiz als angegriffen, darf sie für ihre Verteidigung mit anderen Staaten kooperieren. Die für die Anwendung der Neutralität entscheidende Frage, wann ein Land angegriffen ist, ist mit der hybriden Konfliktführung indes schwieriger geworden. S.26 SPSTRB
Auch international breit abgestützte Sanktionen mitzutragen ist neutralitätsrechtlich möglich und liegt im Interesse der Schweiz. S. 25/26 SPSTRB
[31] Die bewaffnete Neutralität erfordert besondere militärische Kapazitäten und Ressourcen: Das Ziel der bewaffneten Neutralität ist, dass der neutrale Staat seine Neutralität auch glaubwürdig durchsetzen kann. Dieses besondere Bedürfnis wird verschärft, weil die neutralen Staaten sich nicht auf eine für ein Militärbündnis typische Lastenteilung stützen können. Die bewaffnete Neutralität fordert daher umso mehr Investitionen in die eigene Verteidigung. S.26 SPSTRB
[32] Freie politische Debatten und die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden sind damit von grundlegender Bedeutung, auch für die Sicherheit der Schweiz. Sie fördern die politische Beteiligung, den gesellschaftlichen Zusammenhalt, das demokratische Verantwortungsbewusstsein und damit die Resilienz. Die direkte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am Gemeinwesen sowie die föderal organisierte innere Sicherheit bieten jedoch auch Angriffsflächen. Beispielsweise kann durch gezielte Desinformation und Propaganda die Polarisierung innerhalb der Gesellschaft verstärkt werden. Die demokratische Konsensbildung und das Ver-trauen in demokratische Prozesse, den Staat und die Medien könnten untergraben werden. S. 25 SPSTRB
[33] Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Solidarität sind essenzielle Bestandteile von Resilienz. Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation als Teil der hybriden Konfliktführung zielen direkt auf die gesellschaftliche Spaltung, indem sie Unwahrheiten und verzerrte Darstellungen verbreiten und damit gegensätzliche und extreme Meinungen zu strittigen Themen befeuern. Dies stärkt in Europa insbesondere die Parteien an den politischen Rändern und kann Wahl- und Abstimmungsergebnisse in Demokratien beeinflussen. Die politische Polarisierung gefährdet die Konsensfindung, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und damit auch die politische Stabilität. S.22 SPSTRB
[34] Bevölkerung und Institutionen sind sich der verschärften Sicherheitslage bewusst. Beeinflussung und Desinformation werden erkannt und sind wirkungslos. Die Bereitschaft, die Schweiz mit allen verfügbaren Mitteln zu schützen und zu verteidigen, ist bei allen relevanten Akteuren und der Bevölkerung hoch. S. 32 SPSTRB
[35] Die sicherheitspolitischen Ziele zur Stärkung der Resilienz, zur Stärkung von Abwehr und Schutz und zur Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit erstrecken sich über alle Bereiche der nationalen Sicherheit. Die Menge und gegenseitigen Abhängigkeiten der dafür formulierten Massnahmen erfordern eine entschlossene Mitwirkung und enge Kooperation zwischen Bund und Kantonen, zivilen und militärischen Organisationen, der Wirtschaft und der Wissenschaft, Verbänden und Vereinen sowie der gesamten Bevölkerung. Ihre Umsetzung ist für die Sicherheit der Schweiz von hoher Dringlichkeit. S. 59 SPSTRB
Beeinflussung und Desinformation werden erkannt und sind wirkungslos. Die Bereitschaft, die Schweiz mit allen verfügbaren Mitteln zu schützen und zu verteidigen, ist bei allen relevanten Akteuren und der Bevölkerung hoch. S. 37 SPSTRB
[36] Der Bund überprüft bestehende Lehrpläne auf Inhalte und Initiativen, die für die Herausforderungen der Desinformation in Zusammenhang mit der politischen Bildung relevant sind. Darüber hinaus wird die Regulierung grosser Kommunikationsplattformen mit Transparenzmassnahmen und Risikoanalysen dazu beitragen, Beeinflussungsaktivitäten und ihre Wirkung einzudämmen. All diese Massnahmen dienen der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Resilienz. S. 38 SPSTRB
[37]Das Nachrichtendienstgesetz wird revidiert, um die Beschaffung kritischer Informationen zu erleichtern und schwere Bedrohungen durch gewalttätigen Extremismus, Terrorismus, Spionage, Proliferation und Cyberangriffe zu verhindern. Die Schweiz wird damit entsprechende Aktivitäten auf ihrem Territorium sowie im Cyberraum effektiver bekämpfen können. Der Datenaustausch zwischen den sicherheitspolitischen Instrumenten ist zu erleichtern, um eine Infiltration durch fremde Nachrichtendienste abzuwehren.
Wenn die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz bedroht ist oder wichtige internationale Sicherheitsinteressen zu wahren sind, erleichtert die Revision, Daten bei Finanzintermediären einzuholen, um z. B. Finanzflüsse von Terrororganisationen sowie Spionage- und Proliferationsnetzwerken aufzuklären. Genehmigungsprozesse werden gestrafft. Weiterer Anpassungs-bedarf wird im laufenden Revisionsprozess ständig geprüft. S. 48 SPSTRB
[38] Mit dem nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus stärkt die Schweiz die Prävention gegen gewalttätigen Extremismus und Terrorismus. Der Aktionsplan soll die Radikalisierung bei jungen Menschen verhindern, einen kritischen Umgang mit digitalen Medien und sozialen Netzwerken fördern und gefährdete Zielgruppen sensibilisieren. Nachrichtendienstliche und präventiv-polizeiliche Mittel werden effizienter genutzt, etwa durch die konsequente Anwendung von Einreiseverboten und Ausweisungen, die Einziehung von Propagandamaterial und Sperrung von Internetseiten mit radikalem Gedankengut und gewaltverherrlichenden Inhalten sowie durch die Ausweitung der genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen zur Aufklärung gewalttätig extremistischer Aktivitäten in der Revision des Nachrichtendienstgesetzes. Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen werden durch den Bund finanziell unterstützt.
Die Schweiz bekämpft die Ursachen von Radikalisierung, gewalttätigem Extremismus und Terrorismus auch mittels der internationalen Zusammenarbeit, z. B. in Projekten für Armutsbekämpfung und Bildung. S. 48/49 SPSTRB
[39] Gesellschaftliche Kohäsion und erfolgreiche Integration sind wichtig für die Prävention. Besondere Aufmerksamkeit gilt marginalisierten Gruppen und Einzelpersonen, da sie gegenüber Propaganda und Desinformation anfällig sind und dadurch extremistische Haltungen entwickeln oder kriminell aktiv werden können. Es werden Massnahmen entwickelt, etwa bei Bil-dung und Sozialarbeit, um Parallelgesellschaften zu vermeiden. Bei den am stärksten gefährdeten Gruppen – Minderjährigen – sollen Radikalisierungstendenzen frühzeitig erkannt und betroffene Personen deradikalisiert werden. Einige dieser Personen haben Migrationshintergrund. Deren Deradikalisierung senkt zudem das Risiko, dass Migration die Polarisierung fördert und Desinformation über dieses Thema die politische Debatte verzerren kann. Im Asyl- und Ausländerbereich werden Personen mit möglichen Sicherheitsrisiken sicherheitsüber-prüft. Bei konkreten Hinweisen auf eine Bedrohung für die innere Sicherheit können die zu-ständigen Migrations- und Sicherheitsbehörden Administrativmassnahmen treffen, z. B. administrative Haft, ein Einreiseverbot oder der Widerruf des Aufenthaltsrechts und des Asylstatus. Falls eine ausländische Person eine Gefahr für die innere Sicherheit darstellt, kann sie weg- oder ausgewiesen werden. S. 49 SPSTRB
[40] In den letzten Jahren hat die Zahl der Menschen weltweit zugenommen, die aufgrund von bewaffneten Konflikten, schwierigen politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen oder klima-bedingten Faktoren auf der Flucht sind. Migrationsbewegungen können auch sicherheitspolitische Auswirkungen haben. Sie werden teilweise als Druckmittel und Teil hybrider Konfliktführung instrumentalisiert. Auch kann es terroristischen oder gewalttätig-extremistischen Akteuren oder radikalisierten Einzelpersonen gelingen, im Zuge von Flucht- und Migrationsbewegungen unentdeckt nach Europa zu gelangen. Schleuserkriminalität und Menschenschmuggel werden meistens von kriminellen Netzwerken organisiert. Im Asylbereich beeinträchtigen niederschwellige Eigentumsdelikte, oft begangen von Wiederholungstätern aus bestimmten Staaten, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und schwächen das Vertrauen in das Asylsystem. S. 24 SPSTRB
[41] Die Covid-19-Pandemie verdeutlichte die weitreichenden globalen Folgen von neuen Krankheitserregern. Das Risiko für erneute Pandemien bleibt bestehen. Der Klimawandel, der globalisierte Personen-, Waren- und Tierverkehr und die Zerstörung von Habitaten von Wildtieren begünstigen neue Infektionskrankheiten, Tierseuchen, Krankheitsübertragungen zwischen Menschen und Tier sowie Antibiotikaresistenzen. Auch Bioterrorismus, Laborunfälle oder chemische und radiologische Gefahren können Gesundheitskrisen auslösen. Solche Ereignisse, Anschläge oder Katastrophen können schnell zur Überlastung von Gesundheitssystemen führen. S. 24 SPSTRB
Die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern, insbesondere im Gesundheitsbereich, ist sicherheitspolitisch relevant. S. 42 SPSTRB
Er kann auch Massnahmen zur Reduktion von Versorgungsrisiken ergreifen, etwa einfachere Zulassungsverfahren für Arzneimittel bei Versorgungsschwierigkeiten. Dazu dienen auch die Massnahmen der Nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen. S. 43 SPSTRB
[42] Der Bund intensiviert auch die Zusammenarbeit innerhalb Europas, um in die grenzüberschreitenden Überwachungssysteme im Gesundheitswesen eingebunden zu sein, und strebt ein Gesundheitsabkommen mit der EU an. International setzt sich die Schweiz für die Stärkung der Instrumente zur Pandemieprävention und -bewältigung ein, etwa die internationalen Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation. S. 52 SPSTRB