Die Neutralität ist kein Ruhekissen

Von Lydia Elmer

In der NZZ wurde am 11.8.2026 ein Meinungsbeitrag zur Neutralitätsinitiative, «Auf Kooperationen angewiesen», veröffentlicht. Neutralitätsinitiative wird kein starres Konstrukt in der Verfassung verankern. Das meiste ist nämlich schon heute rechtliche Pflicht eines neutralen Staates.

Für die Autorin ist eine «verteidigungsfähige» Armee zentral. Ihre Befürchtungen, Kooperationen mit der Nato und dem militärischen Teil der EU könnten mit der Annahme der Initiative verunmöglicht werden, stimmt – leider – nicht.

Gegen wen müsste sich die Schweiz überhaupt verteidigen, fragt die Autorin rhetorisch. Die Bedrohung durch Russland ist auch bei ihr gesetzt. Der Bundesrat und das Seco gehen von einem bevorstehenden Angriff Russlands auf einen europäischen Nato-Staat aus und fixieren ein sogenanntes Bedrohungsfenster für 2028.[1] Diese Einschätzung ist umstritten, wenn nicht falsch. Treibende Kraft für die Bedrohungsszenarien sind die Nato und die Rüstungsindustrie. Ein hochgerüstetes Europa ist kein Schutz, sondern eine ständige Bedrohung. Fällt die Setzung weg  – Russland greift bis 2028 einen europäischen Nato-Staat an - , entfällt die gesamte Begründung für die europäische Aufrüstung.

Mythischer Glaube Neutralität

Heute von einem mythischen Glauben an die Neutralität auszugehen, wie die Autorin das tut, ist aus der Zeit gefallen. Die Neutralität mit einem Rückgriff auf die Weltkriege des Vergangenenjahrhunderts zu verbinden, bringt keinen Erkenntnisgewinn für die aktuellen geopolitischen heraufbeschworenen Bedrohungsszenarien. Ein neutraler Staat darf sich nicht einmischen in Kriege und muss unparteilich bleiben. Dafür hat er beträchtlichen Handlungsspielraum und muss seine Neutralitätspolitik entlang von rechtlichen Vorgaben und einer allseitig als glaubwürdig anerkannten neutralen Position ausrichten. Mit aussenpolitischen Umsetzungen von Nato-Doktrinen und Annäherung an die Nato mit Kooperationen, finanzieller und militärischer Art ist die neutrale Position gefährdet. Eine glaubwürdige friedensorientierte Neutralitätspolitik ist dann nicht mehr möglich. Ein neutraler Staat muss die «alternativlose Kriegslogik» zurückweisen, Prozesse friedensorientierter Deeskalation vorantreiben, ihre diplomatischen Vernetzungen auf der ganzen Welt aktivieren und mit andern neutralen Staaten Friedensbündnisse aufbauen. Dafür soll die Schweiz ihre Erfahrungen in der diplomatischen Vermittlung einsetzen. Statt in ihre Verteidigungsfähigkeit könnte die Schweiz in ihre Friedensfähigkeit investieren. Denn: Neutralität ist kein Ruhekissen.

‍ ‍

«immerwährend und bewaffnet»

‍Eine Neutralität, die «immerwährend und bewaffnet» ist, ist nichts Neues. Diese Beschreibung der Neutralität trifft auch auf die heutige zu und ist neutralitätsrechtlich verankert. Das antiquiert anmutende Adjektiv «immerwährend» haben die Initianten den Haager Abkommen von 1907, das  mit der UN-Charta und dem Völkerrecht zum Rechtsrahmen der Schweizer Neutralität  gehört, entnommen. Statt «immerwährend» spricht man heute von «dauernd». Das bedeutet, dass die Schweiz sich nicht nur von Krieg zu Krieg – was eine selektive Neutralität wäre - sondern auch in Friedenszeiten und in allen künftigen Kriegen neutral verhält. Ein Eintrag in der Verfassung bekräftigt lediglich dieses Prinzip der Dauerhaftigkeit. Die Neutralität der Schweiz kann auch abgeschafft werden. Es braucht dazu allerdings eine Volksabstimmung mit doppeltem Mehr.

‍ ‍

Ein neutraler Staat soll bewaffnet sein, um seine Selbstverteidigung, «innerhalb der zur Verfügung stehenden Mittel»[2] sicherzustellen. In welcher Form dies zu sein hat, ist neutralitätsrechtlich nicht festgehalten. Rüstet die Schweiz auf, wie sie es jetzt tut, folgt sie der Nato-Doktrin «Abschreckung durch Aufrüstung» und nicht einer rechtlichen Verpflichtung eines neutralen Staates.

Bündnisbeitritt und Kooperationen mit der Nato

Einen Beitritt zur Nato oder einem andern Militärbündnis ist der Schweiz neutralitätsrechtlich bereits heute untersagt. Steht das Bündnisverbot in der Verfassung ist das ein wichtiges Signal an unsere Regierung, dass die Stimmbevölkerung keinen Beitritt will. Würde der Bundesrat einen solchen erwägen, müsste ebenfalls eine Volksabstimmung erfolgen. Eine solche ist heute nicht mehrheitsfähig. Deshalb intensiviert der Bundesrat seit dem Krieg in der Ukraine die Kooperationen mit der Nato und strebt die Integration der Schweiz in die militärische Struktur der EU an.

‍ ‍

Beides gilt als neutralitätsrechtlich konform. Aber ist es auch klug? Die Nato schützt die Schweiz nicht, sondern sie provoziert zusammen mit der EU eine Eskalation mit Russland. Die ständig erweiterten Nato-Kooperationen und Verträge mit der EU zur Kooperation für die Verteidigung des europäischen Luftraumes ist ein Risiko. Würde es zu einem Natokrieg gegen Russland kommen, wird es für die Schweiz schwierig sein sich militärisch rauszuhalten. Das sagen Völkerrechtlerinnen wie Patricia Egli von der Hochschule St. Gallen und Evelyn Schmid von der Universität Lausanne. Die Schweizer Regierung unterwandert mit ihrer Kooperationspolitik faktisch das Bündnisverbot eines neutralen Staates.

Dass sich in Zukunft ein Nato-Staat oder ein Nicht-Nato-Mitglied wie Russland auf einen Angriff auf die Schweiz, ein militärisch irrelevanter Staat, vorbereiten würde ist spekulativ und realpolitisch unwahrscheinlich. Die heutigen hybriden Bedrohungen sind von allen Seiten virulent, befinden sich in einer Grauzone und machen es zu einem Willkürakt, zu bestimmen, wann ein «Angriff» auf die Schweiz bevorsteht. Dieser Ansicht ist auch der Bund, wie er in seiner sicherheitspolitischen Strategie 2026[3] festhält.

‍ ‍

Kooperationen mit Militärbündnissen werden also weiterhin möglich sein, weil das Parlament immer behaupten kann, dass wir uns in einer Vorkriegsphase mit einem möglichen «Angriff» befinden. Kommen Kooperationseinschränkungen in die Verfassung, wie von der Initiative vorgesehen, muss die Regierung Verträge mit Bündnissen oder Staatenverbünden wie der EU allenfalls ausführlicher begründen. Die Kooperationspolitik mit der Nato und der EU wird mit einem Ja aber nicht unterbunden, sie wird höchstens gebremst, weil die Stimmbevölkerung damit zum Ausdruck bringt, dass sie keine Annäherungen und faktische Integration der Schweiz will.

[1]https://www.sepos.admin.ch/de/sicherheitspolitische-strategie

[2]Haager Abkommen

[3]https://www.sepos.admin.ch/de/sicherheitspolitische-strategie

 
Weiter
Weiter

Ein offener Brief an die Woz